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Energieeinsparmassnahmen ab 1.9.22

EnSimiMaV - mittelfristige Massnahmen ab 1.10.22

  • Jährliche Heizungsprüfungen neben den Prüfungen der Schornsteinfeger für Gebäude mit Gasheizungen werden zusätzlich verpflichtend. Dabei sollen die Anlagen auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.

  • Der hydraulische Abgleich wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend, in Neubauten sowieso schon vorgenommen. Hierdurch sollen Heizungen in Altbauten zukünftig effizienter arbeiten.

  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden, was immer das bewirken und wer dies machen soll.




EnSikuMaV - kurzfristige Massnahmen ab 1.9.22

  • Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, werden vorübergehend ausgesetzt. Hiervon unberührt bleibt die Pflicht von Mietern, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.Wer für Schäden aufkommt, ist nicht geregelt. Diese Klauseln in Mietverträgen hatten ja ihre Berechtigung.

  • Private Schwimm- und Badebecken, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden. Das gilt auch für Whirlpools und Aufstellbecken. Ausnahme: Die Beheizung ist zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen. Von dem Verbot nicht erfasst sind Becken in Schwimmbädern, Hotels. Reha-Zenten und ähnlichen Einrichtungen.

  • Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll so geändert werden, dass ab dem 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeitet. Der Einbau von reinen Gasheizungen soll verboten werden. Bestehende Gasheizungen müssen demnach optimiert werden. Der Neubaustandard soll ab 2025 an den Effizienzhaus (EH) 40-Standard angeglichen werden. Bereits ab Januar 2023 wird der Standard "EH 55" gelten.






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